8.9 Beweisergebnis Die Kammer erachtet demnach den nachfolgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte verpasste seinem 13-jährigen Sohn C.________ am 30. Juni 2020 beim Nachhausekommen im Korridor einen Tritt in den linken Oberschenkel und zwei Ohrfeigen. Dies weil C.________ im Fussballtraining nicht die geforderte Leistung erbrachte bzw. dem Beschuldigten offenbarte, dass er mit dem Fussballtraining aufhören wolle, was den Beschuldigten verärgerte. Kurze Zeit später verpasste er C.________, als dieser am Tisch sass und am Essen war, erneut eine Ohrfeige.