31 vom 11. November 2020 [pag. 78, Z. 78-81 und pag. 79, Z. 89-91]). Schliesslich änderte der Beschulidgte aber auch hier seine Version und führte anlässlich der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 5. Mai 2023 plötzlich aus, er habe seine Frau genommen und sie seien an einen anderen Ort gegangen, um die Sache zu besprechen. Er habe D.________ zur Toilette gestossen (pag. 372, Z. 38 ff.). Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zu seinen vorangehenden Beteuerungen, wonach D.________ keinen Widerstand geleistet habe und mit ihm gekommen sei.