__ – mehrheitlich konstant. Wie im Nachfolgenden aufzuzeigen sein wird, sind die Aussagen des Beschuldigten zu den eigentlichen Vorwürfen aber widersprüchlich, was als klares Lügensignal zu werten ist. So erwähnte der Beschuldigte das von ihm anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 5. Mai 2023 thematisierte Stossen im Gang (vgl. Erwägungen hiervor) in der tatnächsten Einvernahme vom 4. Juli 2020 noch mit keinem Wort. Es fällt auf, dass der Beschuldigte die Ausführungen anlässlich der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung erstmals tätigte, nachdem er die diesbezüglichen Aussagen von C.________ mittels audiovisueller Übertragung gerade eben gehört hatte (vgl. hierzu pag.