30 was dazu geführt habe, dass die Mutter dazwischenging. Mit dieser habe er sich zur Dusche verschoben. Er bestätigte auch, dass D.________ am Arm eine «Bläuele» hatte und sie ihm vorgeworfen habe, diese sei von ihm (pag. 71, Z. 123 ff.), wobei sie an der Innenseite des Arms gewesen sein soll. Die Aussagen des Beschuldigten zum Rahmengeschehen und zum groben Kerngeschehen vom 30. Juni 2020 sind – bis auf die Schläge gegen seinen Sohn und D.________ – mehrheitlich konstant.