_ habe ihm gesagt, er dürfe gegen C.________ nicht aggressiv sein. Er habe D.________ mit der Hand auf Distanz gehalten, weil er nicht gewollte habe, dass die Kinder diese Szene sehen würden. Er habe seine Frau daher zur Dusche genommen. Sie sei mit ihm gekommen und habe keinen Widerstand geleistet (pag. 70, Z. 69 ff.). Der Beschuldigte führte folglich bereits in der Einvernahme vom 4. Juli 2020 aus, er sei aufgrund der Sache mit dem Fussballtraining wütend geworden, sei C.________ gegenüber handgreiflich geworden,