29 Auf diese zutreffenden Erwägungen kann vollumfänglich verwiesen werden. Zu ergänzen ist, dass der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung ausführte, autoritär zu sein bedeute nicht, dass er gewalttätig sei (pag. 590, Z. 30 f.). Einmal, als C.________ noch viel kleiner gewesen sei, habe letzterer seine kleine Schwester geschlagen. Als Reaktion darauf habe er ihm eine geohrfeigt. Er habe ihm gesagt, man schlage keine Menschen. Das seien die Werte, die er ihm beigebracht habe (pag. 590, Z. 33-35).