Das gleiche gelte auch für die Schule; sein Sohn sei der beste Schüler seiner Klasse und das ausschliesslich deshalb, weil er, der Beschuldigte, das Programm mit ihm mache und freie Zeit finde, um mit ihm zu arbeiten (pag. 69 Z. 52 ff.; später in derselben Einvernahme mehrmals bestätigt, vgl. pag. 72 Z. 180 ff., pag. 73 Z. 221, pag. 74 Z. 284 f.). Das mache er, weil er seinen Sohn liebe (pag. 70 Z. 55).