_ wie folgt dargelegt (S. 13 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 445 f.): Zur Beziehung zu seinem Sohn bzw. seinen Kindern ist zunächst gestützt auf die eigenen Aussagen des Beschuldigten festzuhalten, dass dieser sehr ambitioniert zu sein scheint und hohe Anforderungen an seine Kinder stellt. So gab er in der ersten polizeilichen Befragung vom 4. Juli 2020 gleich zu Beginn von sich aus zu Protokoll, er coache seinen Sohn, spreche mit ihm und motiviere ihn, er wolle ihm einfach die Lust zum Fussballspielen geben. Das gleiche gelte auch für die Schule;