Die Kammer teilt die Einschätzung, dass der Beschuldigte versuchte, die Beweislage zu seinen Gunsten zu beeinflussen, weshalb sich aus den fraglichen Nachrichten nichts zu dessen Gunsten ableiten lässt. Die Kammer kommt zusammenfassend zum Schluss, dass sich die Aussagen von C.________ im Wesentlichen mit den Aussagen seiner Mutter decken. In seinen Aussagen ist insbesondere auch keine übermässige Belastungstendenz auszumachen. Er gab anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 5. Mai 2023 offen zu, wenn er etwas nicht mehr wusste oder sich unsicher war, was aufgrund des Zeitablaufs nicht weiter erstaunt.