Seine Mutter habe den Vater darauf angesprochen. Er habe gesehen, wie dieser seine Mutter ge- 28 schlagen habe. Es stimme eben gerade nicht, dass er dies nicht gesehen habe (pag. 359, Z. 40 ff.). Für seine Glaubhaftigkeit spricht im Übrigen einerseits, dass C.________ die Vorwürfe gegen seinen Vater bestätigte, obwohl er wusste, dass dieser anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 5. Mai 2023 in einem separaten Raum sass und zuhörte, er sich also in einer gefühlsmässig schwierigen Situation befand.