_ bestätigte zudem, dass sein Vater ihn in der Vergangenheit bereits wiederholt geschlagen habe, wobei er nicht verletzt worden sei. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, wie oft dies insgesamt vorgekommen sei, vielleicht drei- bis viermal. Es sei gewesen, als er kleiner gewesen sei und Blödsinn gemacht habe; z.B. als er seine Schwester geschlagen habe. Da habe der Beschuldigte ihn fein geohrfeigt, um zu zeigen, dass man dies nicht machen soll (pag. 357, Z. 18 ff.). C.________ versuchte seinen Vater auch hier eher in ein positives Licht zu rücken, als ihn übermässig zu belasten, indem er sich selbst zumindest eine Teilschuld zuschiebt.