356, Z. 27 f.). Er könne sich nicht daran erinnern, wie oft sein Vater ihn geohrfeigt habe; es seien vielleicht zwei bis drei Mal gewesen (pag. 356, Z. 36 ff.). Auf Frage, ob dies mit der offenen, flachen Hand oder mit der Faust gewesen sei, führte er aus, es sei Ersteres gewesen (pag. 356, Z. 39 ff.). Er wisse nicht mehr, mit welcher Hand (pag. 356, Z. 45). Der Beschuldigte habe ihn auf die Backe geschlagen. Er wisse nicht mehr, auf welche Seite (pag. 357, Z. 1 ff.). Auf Frage nach der Heftigkeit des Schlages führte C.________ aus, es sei nicht sehr heftig gewesen und habe etwa wie der Kick geschmerzt (pag. 357, Z. 8 und 11). Es fällt auch hier auf, dass C.______