Er könne sich nicht mehr genau daran erinnern. Er wisse nicht, ob er dem Beschuldigten damals bereits gesagt habe, dass er nicht mehr Fussball spielen wolle. Er glaube, es sei aufgrund des Trainings gewesen (pag. 356, Z. 6 ff.). C.________ führte weiter aus, er glaube sein Vater habe ihn gegen den linken Oberschenkel getreten. Er bejahte die Frage, ob es wehgetan habe, führte aber aus, es habe nicht so fest wehgetan (pag. 356, Z. 16 ff.). Auch C.________ belastet den Beschuldigten folglich bereits an dieser Stelle nicht übermässig. So habe der Vater nur ein wenig ausgeholt, aber nicht ganz und ihn dann am linken Oberschenkel getroffen (pag. 356, Z. 27 f.).