___ und ihr Dazwischengehen (pag. 583. Z. 6-10). Auf Frage, ob sie noch wisse, wo in der Wohnung der Tritt gegen ihren Sohn erfolgt sein soll und wo sie die Ohrfeige wahrgenommen habe, führte sie wiederum in differenzierter Weise aus, sie könne nur sagen, was C.________ ihr gesagt habe. Als sie zur Türe reingekommen seien, habe es den «Gingg» gegeben. Dies sei also vermutlich im Eingangsbereich gewesen. Die Ohrfeige sei gewesen, als er am Esstisch vor der Küche gesessen sei (pag.