26 Beschuldigte habe C.________ vom Fussball und sie die Tochter vom Cheerleading abgeholt. C.________ und der Beschuldigte seien vor ihnen zu Hause gewesen. Als sie zur Türe reingekommen seien, sei C.________ aus dem Badezimmer gekommen. Erneut erwähnte D.________, dass sie in C.________ Gesicht gesehen habe, dass etwas nicht gut, etwas vorgefallen sei (pag. 582, Z. 31 ff.). Nachdem sie erneut die Problematik betreffend Fussballtraining schilderte (pag.