Jetzt wisse sie aber, dass er auch gegenüber den Kindern körperlich gewalttätig wird und das stimme für sie nicht mehr. Auf sich selbst hätte sie vielleicht noch mehr genommen, aber so sei es nicht gegangen. Sie könne es nicht mehr akzeptieren, weil es auf die Kinder gegangen sei (pag. 62, Z. 190 ff.). Diese Aussagen decken sich insbesondere auch mit der Tatsache, dass D.________ im Anschluss zum Vorfall vom 30. Juni 2020 das Eheschutzverfahren mit Gesuch vom 22. Juli 2020 einleitete (vgl. E. II.8.7 hiervor). Sie führte auch aus, sie habe das, was C.________ noch erzählt habe, gar nicht gewusst. Sie wisse, dass es zu verbalen Sachen gekommen sei und F.___