Auf Frage, was der Beschuldigte am Abend des 30. Juni 2020 ihr gegenüber getan hat, führte D.________ aus, sie sei eingeschritten, als er die Ohrfeige gegeben habe. Er sei auf sie losgekommen und habe sie in den Arm geboxt. Sie habe deswegen eine riesige Beule gehabt. Er habe sie beschimpft. Sie könne aber nicht mehr sagen, was er genau gesagt hat. Sie wisse noch, dass er gesagt habe, sie hätte nichts dazu zu sagen, wie er seine Kinder erziehe. Sie sei zurückgewichen, bis sie hinten im Badezimmer gestanden sei. Er habe dann irgendwann aufgehört. Sie habe noch einen Kratzer im Gesicht gehabt, wisse aber nicht mehr, wie er genau zustande gekommen sei (pag. 59 f., Z. 91 ff.).