Auf Frage nach der Stärke der Ohrfeige führte D.________ differenziert und in Ergänzung zu ihren ersten Aussagen aus, der Beschuldigte habe schon ausgeholt, aber es sei nicht voll durchgezogen gewesen. Es sei aber mit einer gewissen Intensität geschehen (pag. 59, Z. 87 f.). Es fällt auf, dass sie den Beschuldigten auch hier nicht übermässig belastet, sondern darum bemüht ist, korrekte, detailgetreue Aussagen, insbesondere auch zur Intensität der Ohrfeige, zu tätigen. Auf Frage, was der Beschuldigte am Abend des 30. Juni 2020 ihr gegenüber getan hat, führte D.________ aus, sie sei eingeschritten, als er die Ohrfeige gegeben habe.