___ eine Ohrfeige zu geben. Sie habe interveniert und dem Beschuldigten mitgeteilt, er solle aufhören. Der Beschuldigte sei unverzüglich auf sie losgegangen und habe sie einmal an den linken Oberarm und einmal ins Gesicht geboxt. Sie habe eine Beule am linken Auge erlitten, die man mittlerweile nicht mehr sehe. Sie sei rückwärts bis ins Badezimmer gegangen (pag. 53 f, Z. 53 ff.). Sie habe die Polizei informiert, weil sie bemerkt habe, dass sie nicht weiterkommen und Hilfe benötige (pag. 54, Z. 92 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 4. Juli 2020 belastete D.__