Die Wohnungstüre sei durch die Melderin geöffnet worden, wobei die Kinder spielend in der Wohnung und der Beschuldigte im Schlafzimmer auf dem Bett liegend angetroffen worden seien. Die Situation sei ruhig gewesen und die Melderin hätte von den Problemen mit dem Ehemann zu erzählen angefangen. Bei dieser sei zudem am linken Oberarm ein grösserer blauer Fleck festgestellt worden. Die vor Ort gemachten Angaben von D.________ wurden im Anzeigerapport u.a. wie folgt zusammengefasst (pag. 10; Auslassungen in eckigen Klammern): Frau D.__