8.8 Beweiswürdigung der Kammer 8.8.1 Anzeigerapport vom 12. August 2020 Dem Anzeigerapport vom 12. August 2020 (pag. 8 ff.) ist zu entnehmen, dass D.________ am Samstag, 4. Juli 2020, um 9.50 Uhr telefonisch die Polizei avisierte und einen Streit mit ihrem Ehemann meldete. Gestützt auf diese Meldung begab sich eine Polizeipatrouille ans Domizil der Melderin und des Beschuldigten. Die Wohnungstüre sei durch die Melderin geöffnet worden, wobei die Kinder spielend in der Wohnung und der Beschuldigte im Schlafzimmer auf dem Bett liegend angetroffen worden seien.