Das Gericht erachtet den Sachverhalt gemäss Ziff. 1a des Strafbefehls somit als erstellt, insbesondere, dass es zunächst zu einem Tritt mit aufgezogenem Bein in den linken Oberschenkel von C.________ sowie zwei Ohrfeigen und später dann in Gegenwart von D.________ zu einer weiteren Ohrfeige kam.