Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die unmittelbare Abnahme eines Beweismittels durch das Gericht erforderlich, wenn sie den Ausgang eines Verfahrens beeinflussen kann. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Kraft des Beweismittels in entscheidender Weise vom Eindruck abhängt, der bei seiner Präsentation entsteht, beispielsweise wenn es in besonderem Masse auf den unmittelbaren Eindruck einer Zeugenaussage ankommt, so wenn die Aussage das einzige direkte Beweismittel (sog. Aussage gegen Aussage-Situation) darstellt. Das Gericht verfügt