8.5.3 Erwägungen der Kammer Den Akten kann entnommen werden, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland gegen den Beschuldigten mit Verfügung vom 6. Juli 2020 eine Untersuchung wegen mehrfachen Tätlichkeiten zum Nachteil von D.________ sowie Tätlichkeiten zum Nachteil von C.________ eröffnete (pag. 1). Die Videoeinvernahme von C.________ fand am 16. Juli 2020 statt (pag. 95 ff.). Im Zeitpunkt der Einvernahme war die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten folglich bereits mittels Verfügung eröffnet worden (pag. 1).