18 auffolgende Intervention von D.________, welche dem Beschuldigten gesagt hat, er solle C.________ in Ruhe lassen, ist ebenfalls unbestritten. Der Beschuldigte stellt hingegen in Abrede, C.________ an diesem Tag geschlagen und/oder getreten zu haben. Es ist somit darüber Beweis zu führen, ob der Beschuldigte seinen Sohn C.________ am 30. Juni 2020 in den linken Oberschenkel trat und drei bis viel Mal ohrfeigte. 8.4 Beweismittel Die Vorinstanz hat die sich in den Akten befindlichen Beweismittel korrekt aufgeführt.