8.2 Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1a und 1b des Strafbefehls vom 9. September 2021 vorgeworfen, er habe sich der mehrfachen Tätlichkeiten schuldig gemacht, indem er seinem 13-jährigen Sohn C.________ am 30. Juni 2020 einen Tritt in den linken Oberschenkel und ihm weiter drei bis vier Ohrfeigen gab. Dies, weil C.________ im Fussballtraining nicht die geforderte Leistung erbracht bzw. dem Beschuldigten offenbart habe, dass er mit dem Fussballtraining aufhören wolle, was den Beschuldigten verärgert habe (pag. 153). Sodann wird dem Beschuldigten unter der genannten Ziffer vorgeworfen, C.___