13 können. So führte sie auch aus, sie möchte, dass die Kinder bei ihr bleiben würden. Der Beschuldigten könne die Kinder dann besuchen kommen (pag. 66, Z. 102 f.). Die Zukunft stelle sie sich so vor, dass sie einen normalen Umgang zusammen haben könnten. Dass sie das Beste für die gemeinsamen Kindern haben könnten (pag. 66, Z. 105-107). Hätte D.________ den Beschuldigten mit Blick auf das künftige Scheidungsverfahren schlecht darstellen wollen, so wären solche Aussagen nicht zu erwarten.