___ ein Leichtes gewesen, dem Beschuldigten weit massivere Vorwürfe zu machen. Stattdessen belastete sie diesen nicht übermässig und führte klar aus, dass sie wegen dieser Angelegenheit keine Anzeige erstatten und ihm nichts Böses wolle. Sie hoffe, dass er Arbeit finde und sein Leben in den Griff bekomme (pag. 66, Z. 99 f.). Diese Aussagen machen deutlich, dass D.________ keine sog. «hidden agenda» verfolgte, um dem Beschuldigten im Eheschutz- und Scheidungsverfahren die Kinder vorenthalten zu