Am 14. August 2024 fand schliesslich eine Gesuchsverhandlung betreffend vorsorgliche Massnahmen statt, welcher der Beschuldigte trotz ordnungsgemässer Vorladung fernblieb (pag. 379 ff.). Mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. August 2024 wurde das Gesuch vom 21. Dezember 2021 abgewiesen und die Trennungsvereinbarung vom 25. November 2020 dahingehend angepasst, als dass die gemeinsamen Kontakte des Beschuldigten und der gemeinsamen Kinder C.________ und F.________ in direkter Absprache zwischen ebendiesen und dem Beschuldigten erfolgen würden. Das Besuchs- und Ferienrecht der gemeinsamen Tochter G._