319 ff.). Am 1. Juli 2024 fand vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland schliesslich eine Einigungsverhandlung betreffend Ehescheidung / vorsorgliche Massnahmen statt (CIV ________, pag. 349 ff.). Anlässlich dieser wurde eine Teilvereinbarung i.S. Scheidungspunkt sowie Zuteilung der elterlichen Sorge über die Kinder geschlossen. Weiter wurde festgestellt, dass der strittige Rest gerichtlich zu beurteilen sei (CIV ________, pag. 351). Am 14. August 2024 fand schliesslich eine Gesuchsverhandlung betreffend vorsorgliche Massnahmen statt, welcher der Beschuldigte trotz ordnungsgemässer Vorladung fernblieb (pag.