Mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 stellte der Beschuldigte schliesslich ein Gesuch um Durchsetzung der bestehenden Trennungsvereinbarung vom 25. November 2020 und machte zur Begründung etliche Verstösse gegen ebendiese geltend (CIV ________, pag. 229 ff.). Mit Zwischenbericht vom 6. Dezember 2023 an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) führte die Beiständin grob zusammengefasst aus, seit dem ordentlichen Bericht vom 25. Mai 2023 habe sich die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten negativ entwickelt.