und CIV ________) bis auf Widerruf durch eine Partei, längstens jedoch bis 30. April 2023 (CIV ________, pag. 137). Mit Verfügung vom 28. April 2023 verfügte der zuständige Gerichtspräsident die Sistierung der beiden Zivilverfahren bis zum 30. April 2024 (CIV ________, pag. 187 ff.). Mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 stellte der Beschuldigte schliesslich ein Gesuch um Durchsetzung der bestehenden Trennungsvereinbarung vom 25. November 2020 und machte zur Begründung etliche Verstösse gegen ebendiese geltend (CIV ________, pag.