10 Nötigung keine direkte Rolle gespielt haben kann. Im Zeitpunkt des dem Beschuldigten vorgeworfenen Telefonats vom 2. April 2021 war das Eheschutzverfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland bereits seit rund vier Monaten mittels gerichtlicher Trennungsvereinbarung abgeschlossen. Hingegen zeigt sich ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Vorwurf der mehrfachen Tätlichkeiten zum Nachteil von C.________ und dem Eheschutzgesuch vom 22. Juli 2020. Darauf wird in E. II.8.7 hiernach noch einzugehen sein. 7.7.2 Akten Abänderung Eheschutz (CIV ______