Die Kinder wurden für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter die Obhut der Mutter gestellt und auch die eheliche Wohnung wurde ebendieser zugewiesen. Es wurde sodann ein Besuchs- und Ferienrecht für den Beschuldigten vereinbart und ein Unterhaltsbeitrag festgesetzt, der der Beschuldigte D.________ für die gemeinsamen Kindern zu bezahlen hat. Sodann wurde um Errichtung einer Besuchsbeistandschaft ersucht. Die Kammer kommt mit Blick auf die Ausführungen hiervor zusammenfassend zum Schluss, dass das Eheschutzverfahren bezüglich des Vorwurfs der versuchten