Er erwähnte auch, dass er mit seinen Geschwistern und der Mutter zu Beginn der Sommerferien nach Grindelwald gegangen sei und sie in dieser Zeit keinen grossen Kontakt zum Beschuldigten gehabt hätten. In der letzten Woche der Sommerferien hätten sie den Beschuldigten erneut gesehen. Dieser habe damals im Hotel gelebt. C.________ führte ebenfalls aus, wie die Situation aktuell sei und dass er dies so gut finde. Über den 30. Juni 2020 sprach C.________ hingegen nicht (CIV ________, pag. 368 f.). Schliesslich fand am 25. November 2020 die Gesuchsverhandlung im Eheschutzverfahren vor dem Regionalgericht Bern- Mittelland statt (CIV _____