Diese wurde mit Entscheid vom 30. September 2020 abgewiesen (CIV ________, pag. 267 ff.). Sodann wurden am 19. November 2020 die beiden älteren Kinder der Ehegatten (darunter auch C.________) im hängigen Eheschutzverfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland angehört (CIV ________, pag. 367 ff.). Der diesbezüglichen Gesprächsnotiz ist zu entnehmen, dass C.________ über die Schule, seine Hobbies und seine Berufswünsche sprach. Er erwähnte auch, dass er mit seinen Geschwistern und der Mutter zu Beginn der Sommerferien nach Grindelwald gegangen sei und sie in dieser Zeit keinen grossen Kontakt zum Beschuldigten gehabt hätten.