5 7. Vorwurf der versuchten Nötigung 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird in Ziff. 3 des Strafbefehls vom 9. September 2021 vorgeworfen, er habe sich der versuchten Nötigung schuldig gemacht, indem er D.________ am 2. April 2021 um ca. 21:00 Uhr am Telefon erklärte, dass einem von ihnen etwas passieren würde, wenn sie mit dem Scheidungsprozess fortfahre. Das Scheidungsverfahren sei fortgesetzt worden (pag. 153). 7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt