2. vom Vorwurf des Ungehorsams im Betreibungsverfahren, angeblich begangen am 15. Juni 2020 in Ostermundigen, (Ziff. 2. des Strafbefehls vom 09.09.2021); 4 3. vom Vorwurf der versuchten Nötigung, angeblich begangen am 2. April 2021 in ________(Ort) z.N. von D.________, (Ziff. 3. des Strafbefehls vom 09.09.2021); unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten der ersten und oberen Instanz an den Kanton Bern inklusive Kosten der amtlichen Verteidigung. III. Im Weiteren sei