2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 12. Mai 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 425). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 30. November 2023 (pag. 433 ff.) und wurde dem Beschuldigten am 1. Dezember 2023 zugestellt (pag. 485). Mit Eingabe vom 19. Dezember 2023 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Ziff. III. und IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 486 ff.).