A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 5’282.10 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 4’225.70, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 1’056.40, besteht keine Rückzahlungspflicht. V. Weiter wird verfügt: [Eröffnungsformel]