Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2’100.50. 4. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5’025.20 an den Strafkläger C.________ für seine Aufwendungen im Verfahren. IV. Die amtliche Entschädigung für die Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 5’282.10.