Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'330.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (ausmachend 4/5 der gesamten Verfahrenskosten gemäss Tabelle), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'880.00 und Auslagen von CHF 20.50, insgesamt bestimmt auf CHF 2'900.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Tabelle Verfahrenskosten]]