1. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 6. Juli 2021 in ________(Ort) durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern; 2. von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 11. Mai 2020 bis 29. Juni 2020 in ________ (Ort) zum Nachteil von C.________;