1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 10. Mai 2023 was folgt (pag. 416 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von Anfang 2018 bis am 10. Mai 2020 in ________ (Ort) zum Nachteil von C.________ wird infolge Verjährungseintritts eingestellt, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird freigesprochen: