1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 3. Zur Bezahlung der hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'150.00. 4. Zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2’535.00. III. 1. C.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecher D.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 8’637.65