2. C.________ der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt wurde, begangen in der Zeit vom 17. Januar 2020 bis 22. Januar 2020 in G.________(Ort) durch Erlangen von 20 Gramm Kokaingemisch für den Eigenkonsum sowie begangen in der Zeit vom 14. September 2019 bis 22. Januar 2020 in G.________(Ort) und Bern durch Erwerb, Erlangen, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, Heroin und Marihuana; 3. C.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde;