1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt E.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 11'322.70 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die Differenz von CHF 2'665.60 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren, Rechtsanwalt B.________, wird wie folgt bestimmt: