1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. Dezember 2019 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 3. Oberinstanzlich werden keine Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren ausgeschieden. IV.