1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 4. Zur Bezahlung der hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'150.00. 61 5. Zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2’535.00. III.