1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bis am 13. September 2019 in G.________(Ort) und Bern durch Erwerb, Erlangen, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, Heroin und Marihuana infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;